INNERE MEDIZIN & RHEUMATOLOGIE
BEHANDLUNGSDETAILS
Wahlarzt
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Facharzt ohne Vertrag
mit den gesetzlichen Krankenkassen (z.B. GKK, BVAEB, SVS,
KFA…). Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des
Patienten ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine
Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig.
Was sind die Vorteile eines Wahlarztes für den
Patienten?
Der große Vorteil eines Wahlarztes ist die Möglichkeit sich
ausführlicher mit seinen Patienten zu beschäftigen und
besser auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen.
Die Vorteile im Überblick:
•
Flexible und rasche Terminvergabe
•
Kaum Wartezeiten in der Ordination
•
Ausführliches Arzt-Patienten Gespräch
•
Gründliche Untersuchungen und Diagnostik
•
Ausreichend Zeit für Befundbesprechungen
•
Mehr Service für den Patienten
Kosten
Erstordination ca. 150 € abhängig von Dauer & Aufwand
Beeinhaltet ausführliche Anamnese und Aufarbeitung aller
Vorbefunde, Diagnoseerstellung und Behandlungsplan,
Zuweisungen für erforderliche Folgeuntersuchungen,
Patienten- und Arztbrief, Arzneiverschreibungen,
Patientenanlage im System, Dokumentation, etc.
Folgeordinationen ab 90 € je nach Dauer & Aufwand
Wie erfolgt die Verrechnung in einer
Wahlarztordination?
Das Behandlungshonorar ist vom Patienten vorerst selbst
zu bezahlen. Im Anschluss kann die Honorarnote von uns
oder dem Patienten bei der gesetzlichen
Krankenversicherung für eine Kostenrückerstattung
eingereicht werden. Von dieser bekommt der Patient den
überwiegenden Teil des Kassenarzttarifes (jener Betrag,
den ein Kassenarzt erhält) zurück. Im Falle einer privaten
Zusatzkrankenversicherung für ambulante Leistungen
besteht die Möglichkeit, den Differenzbetrag zwischen
Kassenarzttarif und Privathonorar rückerstattet zu
bekommen.