INNERE MEDIZIN & RHEUMATOLOGIE
BEHANDLUNGSDETAILS
Wahlarzt
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Facharzt ohne
Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (z.B. GKK,
BVAEB, SVS, KFA…). Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich
vom Recht des Patienten ab, sich seinen Arzt frei wählen
zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist
nicht notwendig.
Was sind die Vorteile eines Wahlarztes für den
Patienten?
Der große Vorteil eines Wahlarztes ist die Möglichkeit sich
ausführlicher mit seinen Patienten zu beschäftigen und
besser auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen.
Die Vorteile im Überblick:
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Flexible und rasche Terminvergabe
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Kaum Wartezeiten in der Ordination
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Ausführliches Arzt-Patienten Gespräch
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Gründliche Untersuchungen und Diagnostik
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Ausreichend Zeit für Befundbesprechungen
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Mehr Service für den Patienten
Kosten
Erstordination:
ca. 130-150 € abhängig von Dauer,
beeinhaltet ausführliche Anamnese
und Aufarbeitung aller Vorbefunde,
Diagnoseerstellung und
Behandlungsplan, Zuweisungen für
erforderliche Folgeuntersuchungen,
Patienten- und Arztbrief,
Arzneiverschreibungen,
Patientenanlage im System,
Dokumentation, etc.
Folgeordinationen:
ca. 90 € abhängig vom Aufwand
Wie erfolgt die Verrechnung in einer
Wahlarztordination?
Das Behandlungshonorar ist vom Patienten vorerst selbst
zu bezahlen. Im Anschluss kann die Honorarnote von uns
oder dem Patienten bei der gesetzlichen
Krankenversicherung für eine Kostenrückerstattung
eingereicht werden. Von dieser bekommt der Patient den
überwiegenden Teil des Kassenarzttarifes (jener Betrag,
den ein Kassenarzt erhält) zurück. Im Falle einer privaten
Zusatzkrankenversicherung für ambulante Leistungen
besteht die Möglichkeit, den Differenzbetrag zwischen
Kassenarzttarif und Privathonorar rückerstattet zu
bekommen.